Gerichte

Nacho Cano gewinnt den Rechtsstreit um die Verwendung von 'Ibiza' als Handelsmarke

Der Consell d'Eivissa muss 900 Euro an das ehemalige Mitglied von Mecano für die Gerichtskosten zahlen

Nacho Cano, in einem Archivbild
ARA Balears
Akt. vor 0 min
1 min

PalmaDas Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Klage des Rates von Ibiza zur Annullierung der Marken 'Ibiza Paradise' und 'Ibiza Paradise by Nacho Cano' im Zusammenhang mit dem Musical des ehemaligen Mecano-Mitglieds in einem Madrider Kino abgewiesen.

Die Stelle hat die beiden Einsprüche der Inselinstitution abgewiesen, die 900 Euro Kosten zahlen muss. Die Inselinstitution behauptete, dass die Bezeichnungen 'Ibiza Paradise by Nacho Cano' und 'Ibiza Paradise' ohne grafische Elemente und unverwechselbare Logos die Botschaft vermittelten, dass die Dienste unter dieser Bezeichnung von Nacho Cano auf der Insel angeboten würden und die Berühmtheit Ibizas zur Werbung genutzt werde.

Die Euipo glaubt jedoch, dass die Beziehung zwischen den Elementen, aus denen die Marke besteht, unklar ist, damit die Öffentlichkeit ohne zusätzlichen mentalen Aufwand erkennen kann, dass die Dienste in einer paradiesischen Umgebung auf der Insel Ibiza erbracht werden oder sich auf ein Erlebnis auf der Insel beziehen. "Diese Wortkombination vermittelt den Verbrauchern keine klare Botschaft darüber, welche Art von Verbindung zwischen den Wörtern, aus denen die angefochtene Marke besteht, bestehen könnte, und können sich daher ohne tiefere Überlegung nicht vorstellen, dass mit der bloßen Wahrnehmung der Marke der Europäischen Union ein paradiesisches Erlebnis auf Ibiza stattfindet", heißt es in den Entscheidungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

Nach Ansicht der Stelle kann die Kombination dieser Wörter die betreffenden Dienstleistungen in jedem Fall hervorrufen, jedoch mit dem Ziel, Interesse zu wecken, und nicht, sie direkt zu beschreiben. „Daher beschreibt die angefochtene Marke die betreffenden Dienstleistungen nicht, sondern beschränkt sich in jedem Fall darauf, eine generische und unbestimmte Form davon hervorzurufen, im Gegensatz zu dem, was der Antragsteller behauptet hat“, so das Fazit.

stats