Verfassungsrechtlich

Das Verfassungsgericht weist die Berufung der Regierung gegen das staatliche Wohnungsbaugesetz zurück.

Der Oberste Gerichtshof hat die vom Consell de Govern eingelegte Berufung für gegenstandslos erklärt, da die angefochtenen Bestimmungen bereits geklärt seien.

ARA Balears
16/01/2026

PalmeDas Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Balearenregierung gegen bestimmte Artikel des Wohnungsgesetzes abgewiesen. In einem Urteil, das Europa Press vorliegt, erklärte das Gericht die Beschwerde des Regierungsrats für gegenstandslos, da die beanstandeten Bestimmungen bereits in anderen Urteilen entschieden worden seien. Konkret ging es um Beschwerden der andalusischen Regionalregierung und von über fünfzig Abgeordneten der Volkspartei (PP) im Abgeordnetenhaus. Einige der aufgeworfenen Fragen wurden für verfassungswidrig oder nichtig erklärt, andere abgewiesen. Laut Verfassungsrecht führt die Streichung dieser Bestimmungen aus dem Rechtssystem zur Gegenstandslosigkeit der Beschwerde, da die von den Balearen aufgeworfenen Zuständigkeitsstreitigkeiten denen bereits entschiedenen sehr ähnlich sind.

Regierungssprecher Antoni Costa spielte die Bedeutung des Urteils herunter und argumentierte, es sei abgewiesen worden, weil es bereits in früheren Verfahren geprüft worden sei.

„Es geht nicht darum, dass wir nicht Recht behalten hätten, sondern vielmehr darum, dass wir bereits Recht behalten hatten und es keiner Wiederholung bedarf“, betonte er auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrats am Freitag.

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Die PSIB fordert Mietobergrenzen

Die Sozialistische Partei der Balearen (PSIB) forderte die Regierung auf, das staatliche Wohnungsgesetz zur Begrenzung der Mietpreise durch die Ausweisung von Gebieten mit Wohnungsnot umzusetzen, nachdem das Verfassungsgericht ihre Berufung gegen dieses Gesetz abgewiesen hatte. Der PSIB-Sprecher im balearischen Parlament, Iago Negueruela, forderte die Regierung auf, „die Verzögerungen zu beenden“ und „Hindernisse zu schaffen“. Mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs habe die Volkspartei (PP) „keine Ausrede mehr“, diese Gebiete nicht als Gebiete mit Wohnungsnot auszuweisen, wie die PSIB in einer Erklärung erläuterte. Er kritisierte zudem, dass die Regierungspräsidentin Marga Prohens das Gesetz nur deshalb ins Spiel gebracht habe, weil sie die Mietpreisbegrenzungen in der aktuellen, heiklen Lage nicht anwenden wolle, da 2026 die Mietverträge von über 24.000 Familien, insgesamt rund 70 Millionen Menschen, auslaufen würden.

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„Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts ist nun klar, dass das Gesetz vollkommen rechtmäßig ist, dass es keine Ausreden gibt und dass Prohens die Umsetzung von Maßnahmen verzögern wollte, die in anderen Städten wie Barcelona oder Nordspanien funktionieren, und dass sie dies nicht will“, argumentierte er.