Gerichte

Das TSJIB bestätigt es: Zwei Jahre und ein Tag Haft für den ehemaligen Pfarrer von Can Picafort wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen

Das Gericht wies die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte die subsidiäre zivilrechtliche Haftung der Diözese Mallorca.

Der Pfarrer von Can Picafort, Pere Barceló, war der erste Priester im Bundesstaat, der nach einer Verurteilung wegen Missbrauchs aus der Kirche ausgeschlossen wurde.
ARA Balears
29/10/2025
1 min

PalmeDer Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat das Urteil des Provinzgerichts gegen den ehemaligen Pfarrer von Can Picafort in der Gemeinde Santa Margalida bestätigt. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 13 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Tag verurteilt.

Die Zivil- und Strafkammer hat die Berufung der Verteidigung zurückgewiesen und ist der Ansicht, dass das Urteil des Untergerichts die Beweise „angemessen, logisch und nicht willkürlich“ gewürdigt hat, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Neben der Freiheitsstrafe bestätigte das Gericht die fünfeinhalbjährige einstweilige Verfügung, die dem Angeklagten jeglichen Kontakt zum Opfer sowie jegliche Annäherung auf weniger als 500 Meter untersagt, und die Zahlung von 15.000 Euro Schadensersatz. Das Bistum Mallorca bleibt im Falle der Insolvenz des Angeklagten subsidiär haftbar. Die Richter halten es für erwiesen, dass der ehemalige Rektor die Vagina der Minderjährigen berührt und unsittlich berührt hat, und weisen darauf hin, dass das Untergericht die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs mangels Beweisen abgewiesen hat. „Das Opfer hat stets eine zusammenhängende und detaillierte Schilderung des Geschehens abgegeben“, heißt es in dem Urteil. Bezüglich der Verzögerung bei der Anzeige der Straftat stellt der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) fest, dass „die Verzögerung bei der Schilderung oder Anzeige der Ereignisse die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht mindert“, da Sexualdelikte häufig zu erneuter Viktimisierung führen und eine sofortige Anzeige erschweren. Gegen dieses Urteil kann noch Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

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