CCOO klagt das Bildungsministerium an, weil es die Gewerkschaften von der Beratenden Kommission für das Angebot an beruflicher Weiterbildung ausgeschlossen hat

Die Gewerkschaft erklärt, dass die Generaldirektion für Berufsbildung eine beratende Stelle geschaffen hat, ohne die Beteiligung der Gewerkschaftsorganisationen zu gewährleisten

ARA Balears
10/07/2026

PalmaCCOO hat eine verwaltungsrechtliche Klage gegen die Zusammensetzung der beratenden Kommission für das Angebot der Berufsbildung des Bildungsministeriums eingereicht, da sie der Ansicht ist, dass das Paritätsprinzip verletzt wird, indem die Vertretung der Arbeitgeber einbezogen, aber die repräsentativsten Gewerkschaften ausgeschlossen werden. Diese Gewerkschaft hat angeprangert, dass die Resolution der Generaldirektion für Berufsbildung und Bildungsordnung ein beratendes Gremium geschaffen hat, das für die Beratung bei der Planung und Anpassung des Angebots der Berufsbildung auf dem Archipel zuständig ist, ohne die Beteiligung der Gewerkschaftsorganisationen zu gewährleisten.

Laut CCOO wird die Kommission zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen und einen Vertreter der Handelskammer haben, aber keinen Gewerkschaftsvertreter einbeziehen. Die Organisation versichert, dass sie wiederholt darum gebeten hatte, Teil dieses Gremiums zu werden, und zwar durch Schreiben, die sowohl an den Bildungsminister als auch an die Generaldirektorin für Berufsbildung gerichtet waren, Anfragen, die unbeantwortet blieben.

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Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass dieser Ausschluss eine Verletzung des rechtlichen Rahmens darstellt, der die institutionelle Beteiligung der Sozialpartner regelt, und beruft sich dabei unter anderem auf die Verfassung, das Organgesetz über die Gewerkschaftsfreiheit und das Gesetz über die Berufsbildung.