Sexueller Übergriff

Die Magaluf-Bande wurde wegen der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau zu 72 Jahren Gefängnis verurteilt.

Die acht Angeklagten gestehen die Gruppenvergewaltigung einer bewusstlosen jungen Frau in einem Hotelzimmer in Magaluf im August 2023 und akzeptieren das Urteil nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.

10/03/2026

PalmeDie acht Männer, die wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau im August 2023 in Magaluf angeklagt sind, haben die Tat gestanden und eine Gesamtstrafe von 72 Jahren und drei Monaten Haft akzeptiert. Die Vereinbarung über das Geständnis wurde am Montagmorgen vor dem geplanten Prozessbeginn vor der Zweiten Kammer des Provinzgerichts der Balearen abgeschlossen. Die Angeklagten – sieben französische und ein Schweizer Staatsangehöriger – gaben zu, am 14. August 2023 ein Hotelzimmer in Magaluf aufgesucht zu haben, in dem sich eine Begleiterin des Opfers aufhielt. Sie räumten ein, die bewusstlose Frau entkleidet, sexuell missbraucht und mehrfach vergewaltigt zu haben.

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Laut Anklageschrift äußerten die Angeklagten während der Übergriffe obszöne Bemerkungen und filmten die Vergewaltigungen in bis zu 21 Videos mit ihren Mobiltelefonen. Diese Aufnahmen wurden später über einen Messenger-Dienst verbreitet. Die acht Männer wurden wenige Tage nach den Vorfällen in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst Haftstrafen von insgesamt 153 Jahren und 190.600 Euro Schadensersatz. Durch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft – die die bereits geleistete Schadenswiedergutmachung als mildernden Umstand berücksichtigte, da die Angeklagten sich zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet hatten – wurde die Gesamtstrafe schließlich auf 72 Jahre und drei Monate Haft reduziert. Zusätzlich zu den Anklagen wegen sexueller Übergriffe wurden alle wegen Verletzung der Privatsphäre durch das Filmen und Verbreiten der Videos verurteilt.

Bezüglich der sexuellen Übergriffe – zwei der Angeklagten wurden freigesprochen – variieren die Strafen je nach Schwere der Taten. Drei der Taten waren fortgesetzte Übergriffe, zwei beinhalteten Penetration und eine nicht. Konkret akzeptierten zwei der Verurteilten Haftstrafen von 13 Jahren und 3 Monaten; einer 13 Jahre; zwei 11 Jahre; ein weiterer 6 Jahre und 3 Monate; und zwei weitere 2 Jahre und 3 Monate. Der Richter verlas das Urteil mündlich am Ende der Anhörung am Montag, die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.