17 Jahre Haft für die Frau, die ihre Tante tötete und sie in einen Koffer in Sineu steckte
Der Angeklagte hat mit der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung über ein Geständnis getroffen und den Mord gestanden.
PalmeDas Provinzgericht Palma hat eine Frau wegen Mordes an ihrer 91-jährigen Tante und deren anschließender Leichenversteckung in einem Koffer in Sineu zu 17 Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte sich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Vergleich geeinigt und den Mord gestanden, wie das Oberste Gericht der Balearen (TSJIB) mitteilte. Der vorsitzende Richter verkündete das Urteil am Freitagmorgen mündlich und sprach der Frau zudem den absoluten Ausschluss von der Bekleidung öffentlicher Ämter aus. Das schriftliche Urteil wird in den kommenden Tagen veröffentlicht. Laut Anklage hatte die Angeklagte ihre 91-jährige Tante aufgrund deren fortschreitender kognitiver Beeinträchtigung, der damit einhergehenden Gedächtnislücken und Schwierigkeiten beim Gehen und Essen bei sich aufgenommen und gepflegt. Am 14. April 2024 begann sie, wahllos auf sie einzuschlagen, setzte sich auf sie, drückte seine Knie auf sie und stach ihr in die Brust, was zu ihrem Tod führte. Um sich der Verantwortung für diese Straftaten zu entziehen, versuchte er, einen Unfalltod vorzutäuschen und entwickelte einen Plan, um sowohl den Rettungsdienst als auch die Polizei zu täuschen. Dazu schrubbte er den Boden, entfernte das Blut von den Möbeln im Haus und legte den leblosen Körper des Opfers in einen großen Koffer. Anschließend fuhr er damit zu seinem Haus in Palma, von wo aus er das Gesundheitszentrum und den Notruf anrief, den Tod der Frau meldete und eine Sterbeurkunde beantragte. Die Frau, die den Mord an Sineu gestanden hatte, hatte bereits ihre Bereitschaft gezeigt, die am Freitag erzielte Einigung zu erzielen und die von der Staatsanwaltschaft geforderte 17-jährige Haftstrafe zu akzeptieren. Die Frau stimmte der rechtlichen Einstufung, den Fakten und den von der Staatsanwaltschaft vertretenen Strafen zu und gab keine alternative Erklärung ab.