Der Schulrat prangert die Ausnahmen für Katalanisch für Lehrer und Schüler an
Das oberste beratende Gremium kritisiert, dass das Omnibusgesetz Änderungen einführt, die, wie es warnt, die sprachliche Normalisierung schwächen und im Widerspruch zum geltenden Rechtsrahmen stehen
PalmaDer Schulrat der Balearen (CEIB) hat die Ablehnung der Maßnahmen im Zusammenhang mit den Katalanischkenntnissen, die in das Omnibusgesetz aufgenommen wurden, zum Ausdruck gebracht, da er diese als "schweren Angriff" auf den Prozess der sprachlichen Normalisierung betrachtet. Das Gremium, das für die Analyse von Vorschriften zuständig ist, die den Bildungsbereich betreffen, hat zwei Bestimmungen besonders hervorgehoben: die Befreiung von der Katalanischkenntnis für Lehrkräfte, die in den Beamtenstatus für Stellen mit sehr schwieriger Besetzung eintreten, und die Möglichkeit, dass Schüler, die vorübergehend auf den Balearen wohnen, diese Prüfung nicht ablegen müssen.
In Bezug auf den ersten Punkt weist das CEIB in einer Mitteilung darauf hin, dass diese Maßnahme gegen das Gesetz zur sprachlichen Normalisierung und das Mindestdekret verstößt, die die Verpflichtung zur Nachweisung sprachlicher Kompetenzen für die Ausübung des Lehramts festlegen. Darüber hinaus warnt es, dass die Regelung nicht klarstellt, ob diese Ausnahme nur den vorläufigen Zugang zu bestimmten Stellen betrifft oder auch die endgültige Festigung oder die Teilnahme an Versetzungsverfahren. Derzeit gibt es bereits Ausnahmen für befristet Beschäftigte an besonders schwer zu besetzenden Stellen, aber der Rat ist der Ansicht, dass diese Flexibilisierungen nicht auf Beamte ausgeweitet werden sollten, die stabil in die Bildungsverwaltung eintreten.
Ohne klare Fristen
In Bezug auf die zweite Maßnahme kritisiert die Organisation, dass die neue Fassung die Tür für Ausnahmen öffnet, ohne klare Fristen festzulegen, im Gegensatz zur früheren Regelung, die diese Möglichkeit auf Schüler beschränkte, die drei Jahre oder weniger im balearischen Bildungssystem verbracht haben.
Insgesamt ist die CEIB der Ansicht, dass diese Änderungen einen „ernsten“ Rückschritt beim Schutz der eigenen Sprache der Inseln darstellen und im Widerspruch zum Autonomiestatut, dem Gesetz zur sprachlichen Normalisierung und dem autonomen Bildungsgesetz stehen. Schließlich kritisiert sie auch das Verfahren zur Einführung dieser Änderungen, da sie der Ansicht ist, dass Verbände, Gewerkschaften und Vertreter der Zivilgesellschaft nicht berücksichtigt wurden. Sie erinnert außerdem daran, dass die Vorschriften vorsehen, dass der Schulrat bei Gesetzesentwürfen im Bildungsbereich, die die Regierung dem Parlament vorlegt, zwingend konsultiert werden muss, was in diesem Fall nicht geschehen ist.