Gerichte

Europa bestätigt die Rüge gegen Bauzá wegen Belästigung einer Mitarbeiterin während seiner Zeit als Mitglied des Europäischen Parlaments.

Er wurde wegen psychischer Belästigung verurteilt.

ARA Balears

PalmeDas Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch die Beschwerde von José Ramón Bauzá gegen die Rüge des Europäischen Parlaments wegen Belästigung einer Mitarbeiterin zurück. Bauzá war damals Abgeordneter der Fraktion Citizens (Cs) im Europäischen Parlament der vorherigen Legislaturperiode. Der Fall geht auf das Jahr 2022 zurück, als eine parlamentarische Mitarbeiterin Bauzás ihren Vorgesetzten wegen psychischer Belästigung beim zuständigen Parlamentsausschuss meldete. Daraufhin wurde eine Untersuchung eingeleitet, die im Februar 2024 mit der Erklärung der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola abgeschlossen wurde, dass die Belästigung der Beschwerdeführerin erwiesen sei.

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Das Europäische Parlament begründete seine Entscheidung mit dem Verhalten Bauzás, der unter anderem verlangte, dass das Opfer rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, auch an Wochenenden, Feiertagen und im Urlaub, selbst spät abends erreichbar sei. Weiterhin heißt es in der Entscheidung, der balearische Politiker habe den Beschwerdeführer mehrfach bedroht, beleidigt oder verletzt, ihn mit Hausarbeiten betraut, die nicht zu seinen Aufgaben gehörten, und ihm widersprüchliche Anweisungen gegeben. Die vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem ehemaligen Präsidenten der Balearen, verhängte Strafe war eine Rüge – eine mildere Sanktion, die weder die Aussetzung des Gehalts noch des Stimmrechts oder den Verlust von Zulagen zur Folge hat. Laut Metsolas damaliger Aussage verzichtete Bauzá darauf, gegen die Entscheidung auf dem üblichen parlamentarischen Weg Berufung einzulegen. Stattdessen legte er beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Berufung ein, der diese am Mittwoch in erster Instanz zurückwies. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Europaabgeordnete nicht nachgewiesen habe, dass der zuständige Untersuchungsausschuss seine Befugnisse überschritten habe. Das Urteil bestätigt auch die Einschätzung des Ausschusses hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Zeugen und der im Verfahren unternommenen Schritte, die Metsola selbst in ihrer Sanktionsentscheidung detailliert dargelegt hat. Der Europäische Gerichtshof hält die elf Monate Verfahrensdauer jedoch für „übermäßig“ und mahnt, dass angesichts der „Sensibilität“ von Belästigungsfällen das Verfahren „sorgfältig“ und „mit gebotener Eile“ durchgeführt werden müsse; er weist jedoch die Auffassung zurück, dass ein Versäumnis, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu einem Abschluss zu gelangen, zur Aufhebung der Entscheidung führen sollte.