Sie werden wegen eines TikTok-Videos entlassen, in dem sie das Hotel kritisierte, in dem sie arbeitete

Die Justiz billigt die Entlassung eines Kellners eines Hotels auf Ibiza, nachdem er während seiner Arbeitszeit ein Video veröffentlicht hatte, in dem er das interne Kassensystem zeigte und die Preise des Lokals sowie sein Gehalt kritisierte.

ARA Balears
06/07/2026

PalmaEin auf TikTok veröffentlichtes Video während der Arbeit hat zur Entlassung eines Kellners in einem Hotel auf Ibiza geführt. Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat bestätigt, dass das Unternehmen korrekt gehandelt hat, als es den Vertrag beendete, nachdem er Bilder verbreitet hatte, auf denen er das interne Abrechnungssystem des Establishments zeigte und sowohl die Preise als auch die Gehälter kritisierte.

Die Fakten stammen aus dem Mai 2024. Der Arbeitnehmer, ein Angestellter von Fiesta Hotels & Resorts, nahm während seiner Arbeitszeit mit seinem Mobiltelefon eine Aufnahme auf und veröffentlichte das Video auf TikTok. In der Aufnahme war das interne Abrechnungssystem für den Zimmerservice (POS) zu sehen, und es wurde behauptet, dass ein Kaffee das Unternehmen etwa 20 Cent kostete, aber für fünf Euro verkauft wurde. Es wurde auch gesagt, dass die Arbeitnehmer „nur 1.400 Euro“ verdienten.

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Das Unternehmen entließ ihn disziplinarisch, und der Kellner focht die Entscheidung an. Er argumentierte, die Sanktion sei unverhältnismäßig, das Video habe das Hotel nicht ausdrücklich identifiziert, es sei kein wirklicher Schaden entstanden und die Mitteilung der Entlassung weise formale Mängel auf. Jedoch haben weder das Sozialgericht Nr. 1 von Ibiza noch jetzt der TSJIB ihm Recht gegeben.

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Die Kammer hält es für erwiesen, dass das Video während der Arbeitszeit und am selben Arbeitsplatz aufgenommen wurde. Sie hebt auch hervor, dass ein internes System zur ausschließlichen Nutzung des Hotels darauf zu sehen war, was es ermöglichte, das Unternehmen zu identifizieren, auch wenn sein Name oder Logo nicht sichtbar waren.

Die Richter lehnen auch die Notwendigkeit ab, einen direkten wirtschaftlichen Schaden nachzuweisen. Sie sind der Ansicht, dass die Verbreitung von Bildern des internen Betriebs des Unternehmens und von Botschaften, die dessen Ruf schädigen können, eine schwere Verletzung des vertraglichen guten Glaubens darstellt und das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen bricht.

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Aus diesen Gründen bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil und billigt die disziplinarische Kündigung. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann beim Obersten Gerichtshof mit Nichtigkeitsklage angefochten werden.