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Plattform für die Sprache wird die Ausschreibung für die stellvertretende Direktion von IB3-Nachrichten anfechten, da kein Katalanisch gefordert wird

Die Entität fordert, dass das Verfahren aufgehoben und bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Grundlagen zurückversetzt wird

ARA Balears
26/05/2026

PalmaPlataforma per la Llengua wird eine Beschwerde gegen die Ausschreibung zur Besetzung der Stelle des stellvertretenden Direktors für Nachrichten von IB3 einreichen, da sie der Ansicht ist, dass diese gegen die geltenden sprachlichen Vorschriften verstößt, indem sie keine Anforderung für Katalanischkenntnisse festlegt. Die Organisation fordert, dass das Verfahren aufgehoben und bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Grundlagen zurückversetzt wird, mit dem Ziel, eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen, die ausdrücklich das für die Besetzung der Stelle erforderliche Katalanisch-Niveau enthält.

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Die kürzlich im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlichte Ausschreibung regelt das Verfahren der freien Ernennung zur Übernahme der stellvertretenden Leitung der Nachrichten des öffentlichen Rundfunks der Balearen (EPRTVIB). Laut Plataforma per la Llengua sind die Grundlagen „vertragswidrig“, da sie keine Mindestkenntnisse des Katalanischen vorschreiben, obwohl es sich um eine Führungsposition in einem öffentlichen regionalen Radio- und Fernsehsender handelt, in dem Katalanisch die eigene und die Verkehrssprache ist. Die Organisation erinnert daran, dass das Gesetz über das öffentliche Amt der Balearen festlegt, dass die Arbeitsplätze den erforderlichen Kenntnisstand des Katalanischen festlegen müssen, während das Dekret 11/2017 präzisiert, dass diese Anforderung mit dem entsprechenden Zertifikat nachgewiesen werden muss.

Aus diesem Grund hält Plataforma per la Llengua es für unzureichend, dass Katalanisch nur als Verdienst anerkannt wird, und vertritt die Ansicht, dass die Grundlagen angeben sollten, welche Stufe erforderlich ist, wie sie nachgewiesen werden muss und welche Folgen ein Nichtnachweis hätte. Die Vereinigung warnt davor, dass, wenn der Prozess in der derzeitigen Form fortgesetzt wird, eine Person ernannt werden könnte, ohne den rechtlich für die Stelle erforderlichen Kenntnisstand des Katalanischen nachgewiesen zu haben, was nach Ansicht der Vereinigung gegen die Grundsätze des Verdienstes, der Fähigkeit, der Gleichheit und der Eignung verstoßen würde, die für den Zugang zum öffentlichen Amt gelten müssen.