Urteil

Lebenslange Haft für den Mann, der seine Schwiegermutter in Colonia de Sant Jordi tötete: „Es ist ein unmenschliches Verbrechen“

Die Geschworenen halten es für erwiesen, dass der Angeklagte das Opfer mit extremer Gewalt angegriffen und getötet hat

Der Angeklagte, der seine Schwiegermutter in Colonia de Sant Jordi ermordet hat
ARA Balears
14/05/2026
1 min

PalmaDie Geschworenen des Provincialgerichts der Balearen haben den Mann, der beschuldigt wird, seine Schwiegermutter in der mallorquinischen Stadt Colònia de Sant Jordi im September 2024 zu Tode geprügelt zu haben, für schuldig befunden. Dieses Verbrechen wurde als "unmenschlich" eingestuft. Die Mitglieder des Geschworenengerichts haben das Urteil in nur wenigen Stunden gefällt, da sie noch heute Mittag zur Beratung unterbrochen wurden.

Kurz vor 19 Uhr verlas die Gerichtssprecherin in Anwesenheit des Angeklagten das einstimmige Urteil, das ihn des Totschlags an seiner Schwiegermutter für schuldig befand. Die Geschworenen hielten ebenfalls einstimmig für erwiesen, dass der Angeklagte das Opfer vor dem Haus, in dem sie zusammenlebten, angegriffen, es zu Boden geworfen und ihm zahlreiche Tritte in den Kopf versetzt hatte, die zum Tod führten. Laut Urteil tat er dies mit dem Ziel, seine Ex-Partnerin durch den Tod ihrer Mutter zu "bestrafen" und ihr unnötiges und unmenschliches Leid zuzufügen.

Darüber hinaus hielten die Mitglieder der Geschworenen für erwiesen, dass er das Verbrechen aus einer Position der "Kontrolle und Verachtung gegenüber der Frau" begangen hatte und gegen eine Frau, die aufgrund ihres Alters und ihrer Krankengeschichte "extrem zerbrechlich" war.

Angesichts der Wehrlosigkeit des Opfers und des Verrats, mit dem das Verbrechen begangen wurde, hat die Jury entschieden, dass die Fakten rechtlich als Mord und nicht als Totschlag einzustufen sind. Nach ihrer Ansicht liegt kein mildernder Umstand einer Alkoholvergiftung vor.

Nach Anhörung des Urteilsspruchs hat die Staatsanwaltschaft die Straf Forderung von 25 Jahren zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit möglicher Überprüfung erhöht, dieselbe, die die Anwältin der Opferfamilie beantragt hatte.

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