Festnahme

Fünf Jahre Haft für einen Tätowierer, der eine Kundin auf Ibiza sexuell belästigt hat.

ARA Balears
13/01/2026

PalmeDie Erste Kammer des Provinzgerichts Palma hat einen Tätowierer aus Ibiza wegen sexuellen Missbrauchs einer Kundin im Juni 2022 zu fünf Jahren Haft verurteilt, wie der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) mitteilte. Die Richter halten es für erwiesen, dass das Opfer, das sich am 15. Juni 2022 im Urlaub auf Ibiza befand, zusammen mit einer Freundin das Studio des Angeklagten aufsuchte, um sich tätowieren zu lassen. Die beiden Frauen einigten sich auf dasselbe Motiv. Für die Tätowierung mussten sie in einen kleinen Raum mit einem Etagenbett gehen, während die andere auf einem Sofa in einem angrenzenden Raum wartete. Das Opfer wurde als Zweite tätowiert. Laut Urteil nutzte der Mann wenige Minuten nach Beginn der Tätowierung aus, dass das Opfer keine Unterwäsche trug, und begrapschte und penetrierte sie fast eine halbe Stunde lang mit den Fingern. Infolgedessen erlitt das Opfer solche Angst, dass sie nicht reagieren konnte und wie gelähmt war, „aus Furcht, es könnte schlimmer werden, wenn sie sich bewegte“. Der Angeklagte bestritt die Vorfälle, doch die Richter sind der Ansicht, dass sie nicht nur ausreichend bewiesen sind, sondern weisen auch darauf hin, dass er wusste, dass er mit seinem Handeln in die „sexuelle Privatsphäre“ der Frau eingriff. Die Richter sahen keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit des Opfers zu zweifeln oder ihr ein „Hintergedanken“ bei ihrer belastenden Aussage unterstellt zu haben. Darüber hinaus tragen, wie im Urteil ausgeführt, eine Reihe ergänzender Beweismittel, in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Bestätigung der Glaubwürdigkeit der Aussage der Klägerin bei. So sagte beispielsweise ein Beamter der Guardia Civil vor Gericht aus, dass der Angeklagte bereits seit einer Woche wegen ähnlicher Delikte festgenommen worden war, als die Anzeige einging. Der Beamte gab an, von dessen Vorstrafenregister gewusst zu haben. Tatsächlich legte die Staatsanwaltschaft während der Anhörung ein Urteil vor, in dem er nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs einer weiteren Klientin, diesmal einer 15-Jährigen, zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es liegt kein Rechtsmittel vor der Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs der Balearen vor.