Die Regierung von Bangladesch ist der Ansicht, dass der Fall des systematischen Ablaufs von Akten die systematische Unfähigkeit des Umweltministeriums aufgezeigt hat.

Das Gericht Nr. 6 in Palma hat die Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die auf Beschwerden von Umweltschützern reagiert hatte, die empört darüber waren, dass ihre Arbeit zu nichts geführt hatte.

04/02/2026

PalmeDas Untersuchungsgericht Nr. 6 in Palma hat das Verfahren gegen den ehemaligen Umweltminister Miquel Mir und Mitglieder der ehemaligen Leitung des Umweltministeriums der Balearenregierung wegen angeblicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem systematischen Verfall von Akten innerhalb des Ministeriums eingestellt. Juristische Quellen erklärten gegenüber ARA Baleares, es sei trotz der Anzeige der Umweltstaatsanwaltschaft nicht einfach gewesen, die Ermittlungen aufrechtzuerhalten, „da für den Tatbestand der Pflichtverletzung die Absicht klar nachgewiesen werden muss, und in diesem Fall scheint es sich vor allem um systematische Fahrlässigkeit zu handeln.“ Das Gericht stellte das Verfahren ein, weil sich aus den aufgenommenen Aussagen nicht schließen lässt, dass die Akten absichtlich verfallen gelassen wurden.

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Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft der Balearen eingeleitet. Grundlage dafür waren umfangreiche Unterlagen von Umweltbeauftragten, die frustriert darüber waren, dass zahlreiche ihrer eingereichten Akten in den Archiven des Ministeriums bis zu ihrer Verjährungsfrist unbearbeitet blieben. Auffällig war, dass dies insbesondere bei Fällen von durch Stromschlag getöteten Vögeln vorkam. Die Beauftragten legten Unterlagen aus fünf Jahren vor, in denen sie Hunderte von Beschwerden eingereicht hatten, die von der Verwaltung nie bearbeitet und keine Sanktionsmaßnahmen eingeleitet wurden. Dieser Aktenrückstand war auch bei der inzwischen aufgelösten Antikorruptionsbehörde eingegangen. Die Balearische Ornithologische Gesellschaft (GOB) reagierte bereits auf die Nachricht und erklärte: „Dies verdeutlicht ein tieferliegendes Problem: die Unfähigkeit der Verwaltung, Hunderte von Umweltbeschwerden effektiv zu bearbeiten und zu ahnden.“ Die Beschwerdeführer äußerten ihre Verzweiflung über die fehlende Bearbeitung Hunderter von Beschwerden, die ihrer Ansicht nach zu wirksamen Disziplinarverfahren hätten führen müssen. Zusätzlich zu ihren eigenen Beschwerden führten sie auch Berichte der Seprona (Naturschutzdienst) der Guardia Civil an, die nach Ansicht der Beschwerdeführer ebenfalls nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet worden seien.

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Eine gerichtliche Anordnung, die die Debatte in den Verwaltungsbereich verlagert.

Der Untersuchungsrichter kam zu dem Schluss, dass die Beweislage für Vorsatz oder bewusstes Handeln seitens der Behörden nicht ausreicht, um eine Anklage zu rechtfertigen. Er führte die Stagnation der Verwaltungstätigkeit auf bürokratische Komplexität, Arbeitsbelastung und vor allem auf einen Mangel an Fachpersonal zur Bearbeitung der zahlreichen Fälle zurück. Diese Erklärung deckt sich mit der Darstellung der Exekutive, die die Verzögerung mit fehlenden Ressourcen begründet. Diese Erklärung wurde jedoch von verschiedenen Behörden und Organisationen angezweifelt. Für die GOB (Balearische Ornithologische Gruppe) hingegen offenbart das Gerichtsurteil einen „strukturellen Zusammenbruch des Umweltschutzsystems“. Seit Jahren prangert die Umweltorganisation den Mangel an technischem und administrativem Personal zur Bearbeitung von Sanktionsfällen an. Dies führt dazu, dass viele Beschwerden unbearbeitet bleiben. Zudem ist die Verjährungsfrist – die Sanktionen verhindert – eher die Regel als die Ausnahme. Dieser Ressourcenmangel, so die GOB, macht Kontrollen vor Ort zu einer symbolischen Angelegenheit, wenn sie letztlich keine konkreten Konsequenzen haben.

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Kontext interner Unruhen und administrativer Veränderungen

Diese Situation entsteht vor dem Hintergrund interner Verfahrensänderungen, die zu Beginn dieser Legislaturperiode bei den Beamten selbst für Unruhe sorgten: Seit Monaten schreibt das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und natürliche Umwelt vor, dass Beschwerden über ein internes Register anstatt über das Hauptregister einzureichen sind – eine Änderung, die laut internen Quellen die Nachverfolgung erschwert. Einige kritisierten dies offen als Versuch, ihre Kontrollarbeit zu untergraben. Gleichzeitig äußerten die Beamten die Befürchtung, dass interne Richtlinien ihre operative Autonomie einschränken würden. Beschwerdeakten untersuchen oder anlegenDies würde Spannungen darüber hervorrufen, welche Funktion und welchen Handlungsspielraum es innerhalb der Umweltvorschriften genau hat.

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Umweltgesetze sind nur leere Worte.

Für die Balearische Ornithologische Vereinigung (GOB) sollte die Einstellung des Strafverfahrens die Forderung nach effektiven Verwaltungsstrukturen nicht schmälern: Das Umweltministerium müsse mit ausreichendem und spezialisiertem Personal ausgestattet werden, damit alle von den Bürgern eingereichten Beschwerden in Sanktionsverfahren umgewandelt und innerhalb der gesetzlichen Fristen abgeschlossen werden könnten, um Verzögerungen zu vermeiden. Andernfalls, so warnen sie, werde die Umweltgesetzgebung letztlich „nur Papier“ und sei abhängig vom Willen und den Ressourcen, die die Verwaltung ihr zur Verfügung stelle.