Traube

Die geschützte Ursprungsbezeichnung Binissalem umfasst drei neue Rebsorten zur Weinherstellung.

Mehrere wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass diese lokalen Sorten das fruchtige Aroma von Weinen verstärken.

ARA Balears
31/01/2026

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Binissalem hat eine Änderung ihrer Spezifikationen genehmigt, um drei neue Rebsorten aufzunehmen: Acicate de Gallo, Girón Negro und Fogoneo. Diese drei lokalen Sorten sind seit dem 19. Jahrhundert in der Region nachweislich vertreten und eng mit dem Anbaugebiet verbunden, wie das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und natürliche Umwelt in einer Erklärung mitteilte. Obwohl ihr Anbau ab den 1980er Jahren mit der Einführung ausländischer Sorten zurückging, wurde ihre Wiederbelebung in den letzten Jahrzehnten zusammen mit der Produktion und Vermarktung sortenreiner Weine gefördert. Mehrere wissenschaftliche Studien haben bestätigt, dass diese lokalen Sorten das fruchtige Aroma der Weine (eines der charakteristischen Merkmale von Weinen mit der g.U. Binissalem) verstärken und zur Verbesserung der natürlichen Säure beitragen, einem besonders wichtigen Faktor zur teilweisen Abmilderung der negativen Auswirkungen des Klimawandels.

Die am Samstag im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlichte Änderung der Spezifikationen regelt auch die Verwendung des optionalen Begriffs „Vinyet“ auf Etiketten. Dieser traditionelle Ausdruck der Region bezeichnet kleine, meist alte Weinberge mit einem hohen Anteil an lokalen Rebsorten. Derzeit sind fast 90 % der mit lokalen Rebsorten und Muskateller bepflanzten Parzellen über 20 Jahre alt und kleiner als zwei Hektar. Um das Prestige der Binissalem-Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) zu steigern, legen die Spezifikationen spezifische Kriterien für die Verwendung dieses Begriffs fest, wie beispielsweise ein Mindestalter der Weinberge, einen hohen Anteil lokaler Rebsorten, Handlese, geringere Erträge als der allgemeine g.U.-Durchschnitt und eine Reduzierung des maximalen Alkoholgehalts. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Regelung der Verwendung des Begriffs „kleinere geografische Einheit [Gemeinde]“ auf Etiketten. Die Gemeinden, die die geschützte Ursprungsbezeichnung Binissalem (g.U.) bilden (Binissalem, Consell, Santa María del Camino, Sencelles und Santa Eugenia), haben maßgeblich zur Entwicklung ihrer Weinkultur beigetragen, und ihr Name wird häufig in der Werbung, im Weintourismus und in der Kommunikation verwendet. Die neuen Bestimmungen erlauben es nun auch, die Herkunftsgemeinde der Trauben auf dem Etikett anzugeben, sofern mindestens 85 % der Trauben aus derselben Gemeinde stammen und der Wein in einem dort registrierten Weingut hergestellt wird. Die Verwendung traditioneller Formulierungen wie „Wein aus der Stadt …“, so das Regionalministerium, stärke die Identifikation des Produkts mit seiner spezifischen Herkunft und biete den Verbrauchern mehr Transparenz. Schließlich werden die sensorischen Beschreibungen der geschützten Weine angepasst, um sie mit wissenschaftlich auswertbaren Kriterien zu verknüpfen. Diese Aktualisierung trägt dem sich wandelnden Profil der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Rechnung. Als die ursprünglichen Beschreibungen verfasst wurden, bestanden die meisten Weine aus ausländischen Rebsorten, während die Produktion von Weinen, die ausschließlich aus lokalen Rebsorten hergestellt werden, inzwischen deutlich zugenommen hat. Wie das von Minister Joan Simonet geleitete Ministerium mitteilte, erfolgen all diese Änderungen auf Anfrage des DO-Regulierungsrats und basieren auf technischen und wissenschaftlichen Kriterien. Hauptziel ist es, die Vorschriften an die Entwicklung des Weinsektors anzupassen, die Verbindung zwischen Wein und Terroir zu stärken und die Verbraucherinformationen zu verbessern.