Gerichte

Der Fall gegen den ehemaligen Bürgermeister von Capdepera wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurde wieder aufgenommen.

Die Erste Kammer des Provinzgerichts ist der Ansicht, dass Beweise für Verfolgung und Machtmissbrauch gegenüber einem örtlichen Polizeibeamten vorliegen, der Belästigungen am Arbeitsplatz und willkürliche Verwaltungsentscheidungen gemeldet hat.

ARA Balears
22/01/2026

PalmeDie Erste Kammer des Provinzgerichts der Balearen hat die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den ehemaligen Bürgermeister von Capdepera, Rafael Fernández Mallol, und einen ehemaligen Polizeichef der Stadt wegen angeblicher Straftaten wie Mobbing am Arbeitsplatz und Amtsmissbrauch angeordnet. Das Gericht bestätigte die Einstellung des Verfahrens gegen die übrigen Beschuldigten. Das Verfahren wurde durch eine Beschwerde eines Polizisten aus Capdepera eingeleitet, der dem Gericht eine Reihe von Handlungen schilderte, die seiner Ansicht nach Nötigung, erniedrigende Behandlung, Mobbing am Arbeitsplatz und willkürliche Verwaltungsentscheidungen von Gemeindebeamten und Polizeikommandanten darstellten. Die Vorfälle sollen sich ereignet haben, nachdem sich der Beamte auf eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst beworben hatte. Laut Aussage des Beschwerdeführers ist er seit 2018 einem kontinuierlichen Muster von Druck, Gerüchten, nachteiligen Entscheidungen und Handlungen ausgesetzt, die er als persönliche und berufliche Verfolgung interpretiert und die schwerwiegende Folgen für seine psychische Gesundheit und seine Karriere haben.

Beweise für Verfolgung

Laut Gerichtsurteil gibt es nach der Eignungsfeststellung des Beamten durch die Auswahlkommission im Auswahlverfahren Hinweise auf mögliche Verfolgung, Machtmissbrauch und Überschreitung der Befugnisse mit dem Ziel, seine berufliche Karriere zu sabotieren. Die Richter weisen zudem auf eine diskriminierende Behandlung im Vergleich zu anderen Bewerbern hin, die dasselbe Verfahren durchlaufen haben. Das Gericht ist der Ansicht, dass das Vorliegen einer strafrechtlich relevanten organisatorischen Schikane geprüft oder zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang erklären die Richter, es sei „widersinnig“, dass der Beamte, der für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst als ungeeignet befunden wurde, weiterhin dieselben Aufgaben als befristet Angestellter wahrnehmen durfte. Möglicherweise besteht ein direktes Interesse des ehemaligen Bürgermeisters.

Das Urteil unterstreicht auch das direkte Interesse des ehemaligen Bürgermeisters an dem Fall und dem Verfahren gegen die Klägerin. Laut Gericht war der ehemalige Bürgermeister dafür verantwortlich, angebliche Anweisungen des Bürgermeisteramtes zu veröffentlichen, wonach die Überstundenvergütung für Beamte von der Anzahl der ausgestellten Verkehrsverstöße abhängen sollte – ein Kriterium, das nicht dokumentiert war und den Verdacht auf Fehlverhalten verstärkt. Darüber hinaus entsprach die Versetzung der Beamtin in ein Gemeindegebäude in Cala Rajada, in dem sich das Standesamt, das Sozialamt und die Bibliothek befinden, laut Gericht keinem objektiven organisatorischen Bedürfnis, sondern stellte vielmehr eine Degradierung und eine verdeckte Bestrafung dar. Abschließend sind die Richter der Ansicht, dass Handlungen und Umstände vorliegen, die den Verdacht auf Machtmissbrauch und Mobbing am Arbeitsplatz sowie auf erniedrigende Behandlung mit dem Ziel der Demütigung der Klägerin belegen. Nun obliegt es dem Untersuchungsgericht Nr. 3 von Manacor, über die Relevanz und Zulässigkeit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Ermittlungsmaßnahmen zu entscheiden. Die Entscheidung liegt in vollem Ermessen des Gerichts. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.