Urteil

Das Gericht bestätigt Vithas' Recht, Anteile an der Juaneda-Klinik für mehr als 31 Millionen Euro zu erwerben.

Das Gericht bestätigt, dass das Gesundheitsunternehmen sein Vorkaufsrecht ausüben kann und verpflichtet Grendon zur Übertragung der Anteile an das Unternehmen.

Juaneda Krankenhaus
ARA Balears
25/03/2026
2 min

PalmeDie Fünfte Kammer des Provinzgerichts der Balearen hat das Vorzugsrecht von Vithas Sanidad auf den Erwerb von Anteilen an der Klinik Juaneda bestätigt. Das Urteil stärkt die Position des Unternehmens innerhalb des Gesundheitssektors der Balearen. Die Berufungen verschiedener Parteien – darunter die Klinik Juaneda selbst und Grendon Investments – wurden abgewiesen. Das Urteil bestätigt die vorherige Entscheidung des Handelsgerichts Nr. 2 von Palma, allerdings mit einer anderen rechtlichen Begründung. Konkret stellt das Gericht fest, dass Vithas sein Vorzugsrecht an insgesamt 256.497 Aktien, die Grendon Investments im Zuge einer 2022 genehmigten Kapitalerhöhung erworben hatte, rechtmäßig ausgeübt hat. Grendon ist daher verpflichtet, diese Aktien zu übertragen. Auch alle weiteren Aktien, die das Unternehmen im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen unter denselben Bedingungen erwirbt, müssen übertragen werden.

Änderung der Kontrolle und Auslegung des Vertrags

Die Richter stützten ihre Entscheidung auf den Sinn und Zweck der 2015 unterzeichneten Aktionärsvereinbarung sowie auf frühere Urteile zu derselben Vereinbarung. Laut Gericht enthielt diese Vereinbarung Mechanismen, die einen Kontrollwechsel im Unternehmen unter Wahrung der Aktionärsrechte verhindern sollten. Insofern urteilte das Gericht, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wurde, da ein Wechsel des Mehrheitsaktionärs stattfand, ohne Vithas' Recht auf den Erwerb der Aktien zu den vereinbarten Bedingungen zu berücksichtigen. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Entscheidung einer der beteiligten Parteien, Schulden zu kapitalisieren statt sie einzutreiben, das in der Vereinbarung festgelegte Gleichgewicht veränderte und eine Übernahme ermöglichte, die Vithas' Rechte verletzte. Mit diesem Urteil muss die Klinik Juaneda Grendons Eintragung als Inhaber der betroffenen Aktien löschen und Vithas als neuen rechtmäßigen Eigentümer eintragen lassen. Das Gericht verzichtete jedoch auf die Auferlegung von Kosten gegen eine der Parteien und begründete dies mit der rechtlichen Komplexität des Falles und der Tatsache, dass das Urteil auf anderen Argumenten als das erstinstanzliche Urteil beruht. Das Urteil enthält eine abweichende Meinung eines Richters, der die Berufungen für begründet hält. Seiner Ansicht nach hätte Vithas’ Hauptklage abgewiesen und eine mögliche Schadensersatzzahlung geprüft werden müssen. Der Richter weist darauf hin, dass der Schadensersatz für die entgangene Chance, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ohnehin bis zu 10 Millionen Euro hätte betragen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

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